Übernahme: Nicht mehr benötigte Akten werden dem Universitätsarchiv angeboten. Nach dem Sächsischen Archivgesetz von 2005 sind alle öffentlichen Einrichtungen im Freistaat zur geordneten Aktenablage verpflichtet. Ins Universitätsarchiv Leipzig kommen Unterlagen aus den Fakultäten und ihren Instituten sowie aus der Universitätsverwaltung. Ein Großteil der Aktenordner gelangt gar nicht erst in das […]
Aufgaben des Universitätsarchivs
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