Ihre Einrichtung als abgebende Stelle kann jederzeit auf die Akten zurückgreifen.
Unter der Zugangsnummer, die Sie in der zurückgeschickten Abgabeliste finden, liegt die Akte im Magazin des Universitätsarchives Leipzig und ist jederzeit greifbar allerdings nicht für jeden. Für eine öffentliche Nutzung, dazu zählen auch andere universitäre Dienststellen, bleiben die Unterlagen 30 Jahre lang gesperrt – es sei denn, der Leiter/die Leiterin Ihrer Einrichtung gibt die Erlaubnis für eine Einsicht.