Was ist eigentlich „Kassation“?
Schriftgut unterliegt der Bewertung und ist von zentraler Bedeutung in der täglichen praktischen Archivarbeit und eine komplizierte Aufgabe. Archivare entscheiden und wählen aus. Die Bewertung von Schriftgut für die Aufbewahrung oder Vernichtung ist die verantwortungsvollste archivarische Aufgabe: Was als Makulatur ausgesondert und vernichtet wird, ist endgültig verloren. Fehlentscheidungen können nicht mehr korrigiert werden. Bis ins 19. Jahrhundert kassierte man in den Archiven durch den juristisch geschulten Verwaltungsbeamten im Sinne einer Registraturbildung. Der Historiker als Archivar interessiert sich für Archivalien nach ihrem Wert für die historische Forschung.
Die Kassationsordnung (Kassationsrichtlinien, Musterlisten, Schriftgutkataloge) bestimmt, welche Stelle das Schriftgut als archivwürdig bewertet. Sie regelt, wie das archivwürdige Schriftgut von dem nicht archivwürdigen getrennt und wie letzteres ordnungsgemäß vernichtet wird.
Kassation lateinisch cassare „vernichten, kaputt/ungültig machen“
Kassation (von lateinisch cassare „vernichten, kaputt/ungültig machen“) ist also der Fachbegriff für die Vernichtung von nicht archivwürdigem Schriftgut. Die Vernichtung erfolgt auf der Grundlage der gültigen Kassationsordnung. Die für die Vernichtung freigegebenen Akten werden in einem Kassationsprotokoll eingetragen. Eine wichtige Aufgabe für das Universitätsarchiv Leipzig, Archivalienbestände werden im Zuge der Kassation von Wertlosem und Überflüssigem befreit. Alle Institute der Universität Leipzig haben aufgrund gesetzlicher Vorschriften die Auflage, alle Unterlagen (Akten, aber auch Daten), die sie nicht mehr benötigen, dem Universitätsarchiv anzubieten.