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Was sind eigentlich „Pertinenzprinzip“ und „Provenienzprinzip“?

Archive sind „Gedächtnisspeicher“ und Gedächtnisorganisationen. Einmalige Bestände müssen für historische Forschungen jederzeit recherchierbar sein.

Zentrale Archivaufgaben sind die Ordnung, Verzeichnung und Bewertung der Archivalien. Der Ordnungs-Aufbau eines Archivs ist kompliziert und erfordert spezielle archivkundliche Kenntnisse. Im Gegensatz zu Bibliotheken, die in der Regel einem künstlichen Ordnungsschema (nach Betreffen, Sachthemen, laufender Nummer) folgen.  Die Ordnung der Archivalien bildet gemeinsam mit der Verzeichnung der Archivalien die Grundvoraussetzung für die Benutzbarkeit überhaupt. Die Archivalienordnung definiert  Tektonik der Archive, Bestandsbildung, Bestandsabgrenzung und die innere Ordnung. 

Besondere Archivalien wie Urkunden, Karten, Bilder, Photographien werden oft aus ihrem Registraturzusammenhang abgesondert. Sie werden zu „Selekten“ oder Sammlungen zusammengefasst. „Echte“ Sammlungen im Universitätsarchiv Leipzig sind u.a. die Handschriftensammlungen, Siegelsammlungen, Plakatsammlungen, Münzsammlungen, Zeitungssammlungen etc., die selektiert werden. Sie sind künstlich gebildete „Sammlungen“ und sehr gut für sich verzeichnet und benutzerfreundlich recherchierbar.

Wie wird ein Bestand gebildet?

Pertinenzprinzip, lat. pertinere = betreffen

Geordnet wird nach dem Inhalt der Akten, nach Betreffen (Mischbestand). Unter dem älteren Pertinenzprinzip verstehen wir das Strukturierungsprinzip von Archivbeständen, vor  allem  Sammlungen, nach Sachbetreffen ohne Rücksicht auf die Herkunft.  Geordnet wird zum Beispiel nach  Personennamen, Sachbetreffen, Ortsnamen oder Zeiträume, ohne dass Rücksicht auf die Entstehungszusammenhänge genommen wird. Bestes Beispiel für die Anwendung des Pertinenzprinzipes sind Bibliotheken.

Provenienzprinzip, lat. provenire = herkommen

Unter Provenienzprinzip verstehen wir den Grundsatz für Bildung und Abgrenzung von Archivbeständen, bei dem der ursprüngliche Entstehungszusammenhang von Archivgut gewahrt bleibt und in den Akten verzeichnet wird.  Ende des 19.  Jahrhunderts hat sich das aussagekräftigere „Provenienzprinzip“ (Herkunftsprinzip) durchgesetzt. Archivgut wird möglichst in seinem Entstehungszusammenhang belassen (Registraturprinzip), was insbesondere für die Forschung von Vorteil ist.  Archivgut eines Aktenbildners/Registraturbildners bildet einen Bestand.  Schenkungen, Nachlässe, Vorlässe, Spezialsammlungen werden geschlossen nach Provenienz aufbewahrt.