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Kulturgutschutz

Das Ziel ist die Bewahrung des Kulturerbes

Das Ziel des Kulturgutschutzes liegt insbesondere in der Bewahrung des Kulturerbes, um es künftigen Generationen unbeschadet überliefern zu können. Die sich aus diesem Ziel ergebenden Aufgaben bestehen darin, Kulturgüter vor einer Beschädigung, Zerstörung oder Entfernung von ihrem angestammten Ort zu schützen.

Der Schutz der jeweils national wertvollen Kulturgüter dient nicht nur der Festigung der eigenen Identität, sondern — durch die Botschaftsfunktion — auch der Völkerverständigung. Da Kulturgüter immer Zeugnisse der menschlichen Entwicklung in ihrer Gesamtheit sind, kommt ihr Schutz stets der Allgemeinheit zugute.

Ausfuhr von Kulturgütern nur mit Genehmigung

Die Ausfuhr von Kulturgütern aus dem Zollgebiet der Europäischen Union bedarf in vielen Fällen einer Genehmigung. Die Grundlage hierfür bildet die Verordnung der EG 116/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Ausfuhr von Kulturgütern. (Einzelheiten zum Verfahren finden Sie hier.)

Rechtsgrundlagen des Kulturgutschutzes

Der Begriff Kulturgutschutz (Kulturgüterschutz) bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz von Kulturgütern vor Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl und Verlust. Diese Maßnahmen lassen sich unterteilen in

  • Allgemeiner Schutz
  • Schutz bei bewaffneten Konflikten
  • Schutz gegen Abwanderung
  • Rückgabe

Die in Deutschland geltenden Bestimmungen zum Schutz des Kulturgutes verfolgen unterschiedliche Ziele und beruhen primär auf drei Quellen

  • Nationales Recht
  • Recht der Europäischen Gemeinschaft
  • Internationales Recht (Völkerrecht)

Nationaler Kulturgutschutz

Die nationalen Regelungen, wie die Regelungen des Bundes und der Länder, dienen primär dem allgemeinen Schutz des deutschen Kulturgutes vor Verbringung, Beschädigung und Zerstörung sowie vor seiner Ausfuhr in das Ausland. (mehr)

Europäischer Kulturgutschutz

Die Vorschriften der Europäischen Union unterscheiden sich fundamental vom internationalen Recht (Völkerrecht). Die den Kulturgutschutz betreffenden Regelungen sehen einerseits den Schutz vor einer Ausfuhr in Drittstaaten (Staaten, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind) vor. Andererseits sollen bei einer unrechtmäßigen Ausfuhr eines geschützten Kulturgutes aus einem Mitgliedstaat und dessen Verbringung in einen anderen Mitgliedstaat Rückgabeansprüche gewährleistet werden. Die Regelungen zur Rückgabe enthalten auch Maßnahmen, die dem physischen Erhalt der Kulturgüter dienen. (mehr)