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Historisches Archiv

Über das Historische Archiv

Zu einem Sachbetreff angelegte Dokumentensammlungen. Sachakten entstehen aus der Tätigkeit von akademischen Gremien oder Verwaltungsstellen, die sich mit der Erfüllung von bestimmten Aufgaben verknüpfen. Beispielsweise wird in einer Fakultät ein neues Institut gegründet, das dann ein Gebäude, Apparaturen oder einen Finanzetat zugewiesen bekommt. Für jeden dieser Vorgänge wird dann eine Akte angelegt: wenn das Gebäude sehr lange benutzt wird, kann die Akte dann sogar mehrere Teilbände umfassen. Die Sachakten sind nach der ursprünglichen Behörde (einer Fakultät oder dem Verwaltungsbereich, wie etwa Bauangelegenheiten) geordnet. Die einzelnen Akten sind über den Aktentitel und zusätzliche Inhaltsangaben (Enthältvermerke =Ergänzungsnotizen zum Akteninhalt und Datierung) erschlossen. Da die Universität sich häufig umorganisiert hat, wechselten die Behörden im Laufe der Jahrzehnte ihre Namen, ihre Zuständigkeiten oder Aufgabenfelder. Einige Selbstverwaltungskörperschaften wie die Fakultäten oder den Rektor gibt es aber seit 1409 unverändert. Sachakten enthalten in der Regel Schriftstücke aus verschiedenen Quellen und von verschiedenen Personen, die aber bei den Inhaltsangaben nicht alle einzeln aufgeführt werden. So sind für Recherche in der Regel mehrere Akten interessant, da etwa unterschiedliche Gremien ein Problem durchaus unterschiedlich betrachten und argumentieren. Eine Sachakte beschäftigt sich meist mit einer materiellen oder finanziellen Aufgabe oder einem rechtlichen Problem. Wissenschaftliche Forschungsleistungen spiegeln sich in diese Akten seltener wieder, sie tauchen allenfalls als Begründung für eine Kauf einer teuren Apparatur oder wegen einer langen Auslandsreise auf. Der Umfang dieser Sachakten variiert stark, sie können häufig einige hundert Blatt pro Akte umfassen. In der Regel finden sich darin jedoch etwa 50 bis 100 Blatt. Durch das sächsische Archivgesetz ist der freie Zugang zu den Sachakten vor dem 3.10.1990 geregelt, alle Akten aus der Zeit nach der deutschen Wiedervereinigung sind nur mit Auflagen einsehbar.

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