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Historische digitale Datensammlungen

Bei den Historischen Datensammlungen handelt es sich zumeist um Karteikarten oder Registerbücher, die in der Verwaltung zur schnelleren Erledigung von Routineaufgaben angelegt wurden. Sie ermöglichen einen leichten Zugang zu Informationen, besonders weil heute in einigen Fällen durch Kriegsverluste die eigentlichen Originalunterlagen dazu nicht mehr vorhanden sind. Dazu gehören Studentenlisten, biographische Dossiers, Chroniken, Disziplinarverfahren mit Karzerstrafen, Abschriften der Promovenden aus den Doktorbüchern der Fakultäten oder Auflistungen über entzogene akademische Grade. Eine schöne Zusammenstellung widmet sich allein dem Presseecho auf das Universitätsjubiläum von 1909.

[ [wc_fa icon=“external-link-square“ margin_left=““ margin_right=““][/wc_fa] Recherche in den Historischen Datensammlungen]

Alphabetische Studentenlisten

Es handelt sich hier um eine von der damaligen Quästurbehörde angefertigte Abschrift aus den Original-Matrikelbüchern. Die Eintragungen wurden durch Abgangsdatum, ausgestelltes Sittenzeugnis und eventuelle Karzerstrafen ergänzt. Die Datenbank umfasst rund 57.000 Einträge und erfasst die immatrikulierten Studenten, Gasthörer finden sich darin nicht.

Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1825 – 1889
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Alumni

Leipzig war und ist seit 1409 eine der studentenfreundlichsten Universitäten. Die berühmtesten Absolventen Leipzigs haben stets nicht nur in ihren eigentlichen Wissenschaften renommiert, sie prägten und prägen über das wissenschaftliche Umfeld hinaus: der Jurastudent Johann Wolfgang Goethe wurde als Schriftsteller („Mein Leipzig lob ich mir!“, Zitat aus der Studentenszene in Auerbachs Keller) bekannt, der Philologe Friedriche Nietzsche formte die geistige Grundhaltung ganzer Generationen und die Physikerin Angela Merkel ist als Bundeskanzlerin politisch für das Schicksal unseres Landes verantwortlich. In unserer Datenbank befinden sich derzeit einige hundert Datensätze von überregional bedeutsamen Absolventen der Universität Leipzig.

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Antrittsreden der Rektoren

Traditionell fand der Wechsel im Rektoramt bis 1934 immer zum 31. Oktober eines jeden Jahres statt. Dabei wurde vom abtretenden Rektor ein Überblick über sein Amtsjahr gegeben, während der neu antretende Rektor einen Vortrag aus seinem wissenschaftlichem Fachgebiet hielt oder zu einem populärwissenschaftlichen Thema sprach. [wc_divider style=“dotted“ line=“single“ margin_top=““ margin_bottom=““]

Biogramme

Hierbei handelt es sich um eine Zusammenstellung von personenbezogenen Angaben des Lehrkörpers der Universität Leipzig. Aus verschiedenen mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Quellen sind Informationen über den Lebensweg und akademische Funktionen zusammengestellt worden. Zu dieser ursprünglichen Karteikartensammlung gibt es keine weiterführenden Archivalien. [wc_divider style=“dotted“ line=“single“ margin_top=““ margin_bottom=““]

Chronik der Universität Leipzig

In den Jahren seit 1909 sind von verschiedenen Autoren und Autorengruppen immer wieder Versuche unternommen worden, chronikalische Auflistungen zur Universitätsgeschichte vorzulegen. 1913 erschien eine stark kulturhistorisch orientierte Chronik von Wilhelm Bruchmüller: Kleine Chronik der Universität Leipzig von 1409 bis 1914. Der Sonderausstellung “Der deutsche Student” gewidmet, Leipzig 1914. 1959 folgte eine weitere gedruckte Chronik zur Nachkriegsentwicklung der Karl-Marx-Universität Leipzig, ebenfalls für ein Jubiläum gedacht. Gottfried Handel und Gerhild Schwendler publizierten als Herausgeber die: Chronik der Karl-Marx-Universität Leipzig 1945-1959. Aus Anlaß der 550-Jahr-Feier der Karl-Marx-Universität Leipzig 1959, Leipzig 1959. In Vorbereitung des Jubiläums von 1984 erarbeitete Hans-Uwe Feige eine: Chronik zur Geschichte der Karl-Marx-Universität Leipzig 1963-1971, Leipzig 1974. Diese deatilreiche Studie führt die Arbeit von Handel/Schwendler fort und legt den Schwerpunkt ebenso auf die Entwicklung der sozailistischen Unievrsität in Leipzig. In der hier folgenden Übersicht finden sich Beiträge aus diesen Quellen und aus den Beständen des Universitätsarchivs. Diese Auflistung ist keinesfalls abschließend, ausgewogen oder gar eine offizielle Gewichtung der unzähligen Ereignisse, Personen und Daten aus der Leipziger Universitätsgeschichte. Als Handreichung mag sie aber für den einzelnen Forschungsinteressenten hilfreich sein, deswegen stellen wir sie online zur Verfügung [wc_divider style=“dotted“ line=“single“ margin_top=““ margin_bottom=““]

Doktorbücher der Universität Leipzig

Die Doktorbücher der Universität Leipzig seit 1810 dienten zunächst als authentischer Nachweis für die besondere Rechtsstellung der Akademiker in einer ständisch geordneten Gesellschaft. Innerhalb der Universitäten wiederum bildeten die akademischen Grade ein konstituierendes Element der Hochschulverfassung. Erst die über ein kompliziertes System zu durchlaufenden Verhaltens-, Prüfungs- und Eidesanforderungen erzeugten ein akademisches Gemeinschaftswesen. Für den genossenschaftlichen Charakter der Hochschulen erwuchs daraus ein verbindendes Element, das auch die einzelnen Korporation (Fakultäten, Nationen und Kollegien) miteinander verknüpfte und zugleich für eine wissenschaftliche Auslese sorgte. An den sich verändernden Eintragungen in den Promotionsbüchern sind gesellschaftliche Umbrüche ebenso ablesbar wie der Wandel der Hochschulen zu Staatsanstalten und die Veränderungen der Wissenschaftsdisziplinen.

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Ehrenpromotionen

In dieser Datenbank sind unvollständig Unterlagen zu den Ehrenpromotionsverfahren ab dem Jahre 1805 verzeichnet. Die einzelnen Akten beinhalten den formalen Vorgang zur Verleihung der Ehrendoktorwürde und sind nicht sehr umfangreich. In den meisten Fällen ist nur die Urkunde vorhanden. Bei Suchergebnissen ohne Signaturanzeige existiert keine Akte über die Ehrung. Hier gibt es dann nur den Verweis zu einer anderen Quelle des Universitätsarchivs Leipzig. Da von den einzelnen Fakultäten nicht immer Akten zu den Ehrenpromotionsverfahren angelegt wurden, bietet sich eine Literaturrecherche oder die Nutzung der Promotionsbücher der Fakultäten selbst an, da diese die einzelnen Angaben im Listenformat meist vollständig aufführen. Einzelne Akten unterliegen noch dem gesetzlichen Datenschutz. Demnach dürfen diese erst 10 Jahre nach dem Tod des Betroffenen zur Nutzung freigegeben werden. Ist kein Todesdatum bekannt, ist die Schutzfrist auf 100 Jahre nach der Geburt festgesetzt. Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1835 – 2006 [wc_divider style=“dotted“ line=“single“ margin_top=““ margin_bottom=““]

Japanische Studenten

War nun das Deutsche Reich eine Art Modellstaat für Ostasien, so musste auch die Universität Leipzig in den Blickpunkt der japanischen Stipendienpolitik geraten. Allerdings, und hier findet sich eine erste Überraschung, kann die Berliner Universität weitaus mehr Studenten anlocken als ihre traditionellen Konkurrenten. Im deutschen Kaiserreich schreiben sich rund 750 Japaner an der Berliner Universität als Studenten ein – in Leipzig, München und Göttingen sind es zusammen kaum 550. Für die Leipziger Japaner ergibt sich einen weitere Abweichung: an allen vier genannten Universitäten dominieren die japanischen Medizinstudenten oder angehende Juristen – nur in Leipzig nicht. An der Leipziger Juristenfakultät schreiben sich 32 Japaner ein, an der Medizinischen Fakultät sind 41 japanische Herren immatrikuliert. Doch 84 Personen schreiben sich in der Philosophischen Fakultät ein und besuchen lieber Vorlesungen in den Wirtschafts-, Sprach- und Naturwissenschaften. Betrachtet man die Lebenswege der japanischen Studenten, so wird schnell klar, dass nur wenige direkt aus Japan nach Leipzig kamen, vielmehr haben etwa zwei Drittel bereits an einer anderen deutschen Universität studiert. Im Vergleich mit den deutschen Kommilitonen sind sie auch viel älter, fast 10 Jahre Lebenserfahrung haben sie ihren Mitstudenten voraus.

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Karzerstrafen

Für die Studenten an der Universität galten die Immatrikulationsordnungen als wichtigste Normative. Im Februar 1878 erließ die sächsische Regierung jedoch ein eigenes Gesetz über die bürgerlichen Verhältnisse der Hochschulangehörigen. Das Gesetz regelte vor allem die Rechtsstellung der Studierenden in der neuen deutschen Staatsverfassung – so erloschen mit seinem Inkrafttreten alle bisherigen Sonderrechte, die den Studenten Ausnahmen von den Straf- und Polizeigesetzen garantiert hatten. Die wegen Übertretungen – juristisch die geringste Form eines möglichen Straftatbestandes neben Vergehen und Verbrechen – disziplinarisch gemaßregelten Studenten hatten allerdings weiterhin, soweit sie nicht den Militärgesetzen unterlagen, ihre Strafen im akademischen Karzer abzubüßen. Nach dem gleichen Rechtsgedanken wurden die studentischen Vereine sowie alle von ihnen ausgehenden akademischen Versammlungen der Aufsicht der Universitätsbehörden unterstellt.Das Uiversitätsgericht hatte nur noch die Disziplinargerichtsbarkeit über die Studenten inne, konnte aber andernorts erfolgte Strafverfahren gegen Studierende aufgreifen und ein zusätzliches Disziplinarverfahren gegen den Betroffenen an der Universität Leipzig eröffnen. Zu diesem Zweck sollten die Urteile gegen Studenten aus Verfahren vor Militär- und Strafgerichten dem Universitätsgericht übermittelt werden.Als Strafmaßnahmen standen der Universität neben dem Consilium abeundi die Exmatrikulation und die Relegation zu Gebote. Gegenüber säumigen Honorarschuldnern durfte die Universität nun als Unterpfand die Herausgabe des Abgangszeugnisses verweigern.
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1864 – 1870

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Kunstinventar Universität Leipzig

Nach dem Universitätsjubiläum von 1909 wurde erstmals ein Inventar des Kunstbesitzes erstellt, das 1913 abgeschlossen werden konnte. Die originalen Karteikarten befinden sich heute in der Kustodie, ohnehin gelten die meisten der 1913 aufgeführten Kunstwerke heute als verloren.
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1913
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Matrikel

Abschrift aus der Original-Matrikel der entsprechenden Jahre. Die Studenten wurden damals von Schreiberhand verzeichnet und die enthaltenen Angaben sind nicht sehr umfangreich.
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1798 – 1909

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Pressespiegel zum Universitätsjubiläum 1909

Das Leipziger Universitätsjubiläum von 1909 markiert den Höhe- und Glanzpunkt einer wissenschaftlichen und akademischen Ära. Zur Dokumentation dieses 500. Gründungsjubiläums beauftragte das Rektorat die Berliner Agentur Klose und Seidel mit der Sammlung von Presseartikeln, die über die Universität Leipzig berichten. Der Pressespiegel gehört zum Bestand Rektor und umfasst Artikel und Aufsätze aus überwiegend deutschen, aber auch ausländischen Medien. Die Digitalisate stehen chronologisch geordnet zur Verfügung.
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1908 – 1909

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Promotionen

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Reichsanzeiger

Nachträgliche Aberkennungen akademischer Grade im Deutschen Reichsanzeiger von 1937 bis 1944 Bei den aufgeführten Namen handelt es sich fast ausschließlich um deutsche Staatsangehörige, die das nationalsozialistische Deutschland verlassen hatten und denen der deutsche Staat daraufhin die Staatsangehörigkeit aberkannt hatte. Die Universitäten hatten darauf auch die akademischen Grade zu entziehen und die Namenslisten zu veröffentlichen. Für ein knappes Viertel der Depromovierten (382 Namen) weisen die vermerkten Zwangs- Vornahmen „Sara“ und „Israel“ auf einen eindeutigen jüdischen Hintergrund hin. Da auf Grund der Besetzung der Depromotionskomissionen und des fast automatisierten Verfahrensablaufs für die Universitäten kaum Spielräume existierten, bieten die Listen kaum Indizien für eine besondere nationalsozialistische Ausrichtung der Universitäten bzw. einzelner Fakultäten. Gleichfalls decken die Listen keinesfalls die Namen aller jüdischen Promovenden ab, die ihren akademischen Grad verloren haben. Die Quantitäten beweisen allerdings, dass es sich bei den Depromotionen in der NS-Zeit keineswegs um ein marginales Randproblem der deutschen Universitätsgeschichte handelt.

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Rektorenliste

Im Dezember 1409 wählten die im Leipziger Thomaskloster versammelten Magsiter und Doktoren erstmals aus ihrer Mitte heraus ein Oberhaupt der Universität. Für ein Semester gewählt, hatte der rector magnificus den Universitätsschatz zu hüten, Streitigkeiten zu schlichten und Recht zu sprechen, neue Studenten wie Lehrkräfte auf die Satzungen der Universität zu verpflichten sowie die akademische Korporation in allen Rechtsgeschäften zu vertreten. Nicht jeder Amtsinhaber war über eine Wahl und die damit verbundene Verantwortung froh, so galt die Regel das Amt binnen 14 Tagen nach der Wahl anzutreten – oder Strafe zu zahlen. Im 15. Jahrhundert gab es auch einige Studenten, die zum Rektor gewählt wurden, da sie aus fürstlichen Familien stammten und etwas Glanz und gelegentlich zusätzliches Geld in die Universität brachten. Der Verantwortungsbereich und die Ausgestaltung des Rektoramtes wurde im Laufe der Jahrhunderte erheblichen Wandlungen unterworfen, seit 1409 geblieben ist die Amtsbezeichnung als rector magnificus, die auch der ersten Rektorin der Universität Leipzig, Frau Professorin Beate Schücking, gebührt. Der Titel eines rector magnificentissimus wird dagegen heute nicht mehr geführt. Als Schirmherr der Universität erhielt der jeweils amtierende sächsische König seit 1875 diesen Titel ehrenhalber angeboten. [wc_divider style=“dotted“ line=“single“ margin_top=““ margin_bottom=““]

[wc_divider style=“dotted“ line=“single“ margin_top=““ margin_bottom=““][wc_fa icon=“external-link-square“ margin_left=““ margin_right=““][/wc_fa] Digitales Archiv


Universitätsarchiv Leipzig 2015/16.

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