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Universitätsarchiv Leipzig | Archivierung

 

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Archivierung als wichtiges Grundprinzip

Archivierung ist in demokratischen Systemen ein wichtiges Grundprinzip: erfolgte Verwaltungsakte dürfen von Behörden nicht nachträglich manipuliert werden können.

Rechtssicherheit seit 1409

Unveränderliche Dokumente in Archiven sorgen für die Rechtssicherheit des Bürgers gegenüber dem Staat.

Die Einrichtungen der Universität Leipzig sind gemäß §5 des Sächsischen Archivgesetzes verpflichtet, nicht mehr benötigte Verwaltungsunterlagen dem Universitätsarchiv anzubieten. Das Universitätsarchiv ist zuständig für die gesamten, für die laufenden Geschäfte nicht mehr benötigten Unterlagen der Universität Leipzig.

Das sind, unabhängig von ihrer Speicherungsform, insbesondere Urkunden, Amtsbücher, Akten, Einzelschriftstücke, Karten, Risse, Pläne, Medaillen, Bilder, Filme und Tonträger, maschinell lesbare Datenträger einschließlich der für die Auswertung der gespeicherten Daten erforderlichen Programme sowie andere Träger von Informationen.

Weitere Informationen

Gesetze und Ordnungen [wc_fa icon=“external-link-square“ margin_left=““ margin_right=““][/wc_fa]

Aufgaben des Universitätsarchiv Leipzig [wc_fa icon=“external-link-square“ margin_left=““ margin_right=““][/wc_fa]

Häufige Fragen zur Archivbenutzung [wc_fa icon=“external-link-square“ margin_left=““ margin_right=““][/wc_fa]

Archivfragen

Klassisches Archiv [wc_fa icon=“external-link-square“ margin_left=““ margin_right=““][/wc_fa]

Digitales Archiv [wc_fa icon=“external-link-square“ margin_left=““ margin_right=““][/wc_fa]

 


 

Für Fragen rund um Archivierung Ihrer privaten Unterlagen und Ihrer Einrichtung/Institut stehen wir selbstverständlich zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder gerne postalisch. Selbstverständlich können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren, unsere Fachkräfte unterstützen Sie. Mehr Infos u.a. zu Privatarchiven und Anfragen unter  Service.

 

 

 


 

Universitätsarchiv Leipzig 2016.