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Absolventen

Leipzig war und ist seit 1409 eine der studentenfreundlichsten Universitäten. Die berühmtesten Absolventen Leipzigs haben stets nicht nur in ihren eigentlichen Wissenschaften renommiert, sie prägten und prägen über das wissenschaftliche Umfeld hinaus: der Jurastudent Johann Wolfgang Goethe wurde als Dichter („Mein Leipzig lob ich mir!“, Zitat aus der Studentenszene in Auerbachs Keller) berühmt, der Philologe Friedriche Nietzsche formte die geistige Grundhaltung ganzer Generationen und die Physikerin Angela Merkel ist als Bundeskanzlerin politisch für das Schicksal unseres Landes verantwortlich. In unserer Datenbank befinden sich derzeit einige hundert Datensätze von überregional bedeutsamen Absolventen der Universität Leipzig.

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  • Belegexemplare

    Jeder Benutzer des Universitätsarchiv Leipzig ist verpflichtet, von einem Werk, das er unter Verwendung des Archivgutes verfasst hat, dem Universitätsarchiv nach Fertigstellung unaufgefordert ein Belegexemplar unentgeltlich zur Verfügung zu stellen (Benutzungsordnung des UAL). Die Belegexemplare stehen in unserer Bibliothek für weitere Forschungsprojekte zur Verfügung. Im Folgenden finden Sie eine Liste der im UAL vorhandenen Belegexemplare für die Jahre seit 2002. Sollten Sie Fehler finden, wenden Sie sich bitte an archiv@uni-leipzig.de.

  • belegexemplare
  • Die Doktorbücher der Universität Leipzig

    Ebenso wie die Statuten- und Matrikelbücher zählen die Promotionsbücher der Universitäten zu den Geburtsurkunden der Hochschulautonomie. Die Doktorbücher dienten zunächst als authentischer Nachweis für die besondere Rechtsstellung der Akademiker in einer ständisch geordneten Gesellschaft. Innerhalb der Universitäten wiederum bildeten die akademischen Grade ein konstituierendes Element der Hochschulverfassung. Erst die über ein kompliziertes System zu durchlaufenden Verhaltens-, Prüfungs- und Eidesanforderungen erzeugten ein akademisches Gemeinschaftswesen. Für den genossenschaftlichen Charakter der Hochschulen erwuchs daraus ein verbindendes Element, das auch die einzelnen Korporationen (Fakultäten, Nationen und Kollegien) miteinander verknüpfte und zugleich für eine wissenschaftliche Auslese sorgte. An den sich verändernden Eintragungen in den Promotionsbüchern sind gesellschaftliche Umbrüche ebenso ablesbar wie der Wandel der Hochschulen zu Staatsanstalten und die Veränderungen der Wissenschaftsdisziplinen. Deutlich wird auch, wie der moderne Staat des 20. Jahrhunderts die akademischen Grade in ein staatliches Titularsystem überführt und ihre elitären Träger zur besonderen politischen Loyalität zu verpflichten sucht. Besonders unter politischen Voraussetzungen hat sich die Fakultätsstruktur der Universität Leipzig im letzten Jahrhundert mehrfach geändert. Heute werden Promotionsverzeichnisse meist in elektronischer Form geführt, doch ungeachtet dieser zeitgemäßen Buchführung bleiben die wissenschaftlichen Graduierungen ein prägendes Element der scientific community.

    Druckschriften

    In den Akten der Universität finden sich nach 1946 zahlreiche Belege für oftmals detailverliebte Reglementierungen in Forschung und Lehre. Die Bezeichnungen dafür sind vielfältig, sie reichen über Arbeitsanweisungen, Arbeitsdokumente, Arbeitsrichtlinien, Arbeitsinstruktionen, Durchführungsbestimmungen, Dienstordnungen, Direktiven, Entschließungen, Erlasse, Führungspläne, Grundsatzdokumente, Hinweise, Hochschulbestimmungen, Konzeptionen, Maßnahmenpläne, Ordnungen, Richtlinien bis hin zu Weisungen. Mehrere hundert solcher Eingriffe in den Hochschulbetrieb lassen sich durch überlieferte Dokumente in den Archivbeständen der Universität Leipzig zwischen 1946 und 1990 nachweisen. Dazu kommen noch hunderte Lehrprogramme und Studienpläne, die fast jede Kleinigkeit eines Hochschulstudiums in der DDR bzw. an der Karl-Marx-Universität Leipzig regelten. Die gedruckten Vorschriften wurden aus den Akten herausgenommen und zentral in einer Druckschriftensammlung des Universitätsarchivs zusammengeführt. Im Archivalltag schafft das Platz und vermeidet Mehrfachüberlieferungen. Aus dieser Materialfülle entstand die nun digitalisierte, chronologisch geordnete Titelsammlung. Für den Forscher und den interessierten Laien bietet diese umfangreiche Zusammenstellung einen guten Einstieg in die von sozialistischer Ideologie und staatlichen Weisungen dominierte Hochschulwirklichkeit der DDR.

  • Druckschriften
  • Karzerstrafen, 1862-1879

    Für die Studenten an der Universität galten die Immatrikulationsordnungen als wichtigste Normative. Im Februar 1878 erließ die sächsische Regierung jedoch ein eigenes Gesetz über die bürgerlichen Verhältnisse der Hochschulangehörigen. Das Gesetz regelte vor allem die Rechtsstellung der Studierenden in der neuen deutschen Staatsverfassung - so erloschen mit seinem Inkrafttreten alle bisherigen Sonderrechte, die den Studenten Ausnahmen von den Straf- und Polizeigesetzen garantiert hatten. Die wegen Übertretungen - juristisch die geringste Form eines möglichen Straftatbestandes neben Vergehen und Verbrechen - disziplinarisch gemaßregelten Studenten hatten allerdings weiterhin, soweit sie nicht den Militärgesetzen unterlagen, ihre Strafen im akademischen Karzer abzubüßen. Nach dem gleichen Rechtsgedanken wurden die studentischen Vereine sowie alle von ihnen ausgehenden akademischen Versammlungen der Aufsicht der Universitätsbehörden unterstellt. Das Universitätsgericht hatte nur noch die Disziplinargerichtsbarkeit über die Studenten inne, konnte aber andernorts erfolgte Strafverfahren gegen Studierende aufgreifen und ein zusätzliches Disziplinarverfahren gegen den Betroffenen an der Universität Leipzig eröffnen. Zu diesem Zweck sollten die Urteile gegen Studenten aus Verfahren vor Militär- und Strafgerichten dem Universitätsgericht übermittelt werden. Als Strafmaßnahmen standen der Universität neben dem Consilium abeundi, die Exmatrikulation und die Relegation zu Gebote. Gegenüber säumigen Honorarschuldnern durfte die Universität nun als Unterpfand die Herausgabe des Abgangszeugnisses verweigern.

  • Karzerstrafen
  • Rektoren

    Im Dezember 1409 wählten die im Leipziger Thomaskloster versammelten Magister und Doktoren erstmals aus ihrer Mitte heraus ein Oberhaupt der Universität. Für ein Semester gewählt, hatte der rector magnificus den Universitätsschatz zu hüten, Streitigkeiten zu schlichten und Recht zu sprechen, neue Studenten wie Lehrkräfte auf die Satzungen der Universität zu verpflichten sowie die akademische Korporation in allen Rechtsgeschäften zu vertreten. Nicht jeder Amtsinhaber war über eine Wahl und die damit verbundene Verantwortung froh, so galt die Regel, das Amt binnen 14 Tagen nach der Wahl anzutreten - oder Strafe zu zahlen. Im 15. Jahrhundert gab es auch einige Studenten, die zum Rektor gewählt wurden, da sie aus fürstlichen Familien stammten und etwas Glanz und gelegentlich zusätzliches Geld in die Universität brachten. Der Verantwortungsbereich und die Ausgestaltung des Rektoramtes wurde im Laufe der Jahrhunderte erheblichen Wandlungen unterworfen, seit 1409 geblieben ist die Amtsbezeichnung als rector magnificus. Der Titel eines rector magnificentissimus wird dagegen heute nicht mehr geführt. Seit 1875 war dieser Titel ausschließlich dem regierenden sächsischen König vorbehalten gewesen.

  • Rektoren
  • Universitätsjubiläum 1909

    Das Leipziger Universitätsjubiläum von 1909 markiert den Höhe- und Glanzpunkt einer wissenschaftlichen und akademischen Ära. Zur Dokumentation dieses 500. Gründungsjubiläums beauftragte das Rektorat die Berliner Agentur Klose und Seidel mit der Sammlung von Presseartikeln, die über die Universität Leipzig berichten. Der Pressespiegel gehört zum Bestand Rektor und umfasst Artikel und Aufsätze aus überwiegend deutschen, aber auch ausländischen Medien. Die Digitalisate stehen chronologisch geordnet zur Verfügung.

  • unijubilaeum1909
  • Reichsanzeiger

    Nachträgliche Aberkennungen akademischer Grade im Deutschen Reichsanzeiger von 1937 bis 1944
    Bei den aufgeführten Namen handelt es sich fast ausschließlich um deutsche Staatsangehörige, die das nationalsozialistische Deutschland verlassen hatten und denen der deutsche Staat daraufhin die Staatsangehörigkeit aberkannt hatte. Die Universitäten hatten auch die akademischen Grade zu entziehen und die Namenslisten zu veröffentlichen. Für ein knappes Viertel der Depromovierten (382 Namen) weisen die vermerkten Zwangsvornamen „Sara” und „Israel” auf einen jüdischen Hintergrund hin. Da auf Grund der Besetzung der Depromotionskommissionen und des fast automatisierten Verfahrensablaufs für die Universitäten wenig Spielräume existierten, bieten die Listen kaum Indizien für eine besondere nationalsozialistische Ausrichtung der Universität bzw. einzelner Fakultäten. Gleichfalls decken die Listen keinesfalls die Namen aller jüdischen Promovenden ab, die ihren akademischen Grad verloren haben. Die Quantitäten beweisen allerdings, dass es sich bei den Depromotionen in der NS-Zeit keineswegs um ein marginales Randproblem der deutschen Universitätsgeschichte handelt.

  • Reichsanzeiger